Wahlscheine (und damit Briefwahlanträge) können nur bis zum 2. Tag vor der Wahl (07.06.2024), 18.00 Uhr, beantragt werden.
In den Fällen eines nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten können unter besonderen Voraussetzungen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Ein nachweislich nicht zugegangener Wahlschein (dies gilt nicht für verlorene Wahlscheine) kann noch bis zum Tag vor der Wahl (08.06.2024), 12.00 Uhr, ersetzt werden.
Sollten Sie die Ausstellung eines Wahlscheines wünschen und es liegt einer der oben genannten Fälle vor, dann erreichen Sie die Gemeindeverwaltung am Wahlwochenende (07.06. – 09.06.2024) wie folgt: Tel.: 0151/128 629 47.
Ihre Gemeindeverwaltung